Yorck

Hans David Ludwig Yorck Graf von Wartenberg

geboren 1759 zu Postdam als Sohn des friederizianischen Offiziers David Jonathan von York, gestorben 1830 in Klein Oels bei Breslau.

Als dreizehnjähriger Fahnenjunker in die preußische Armee eingetreten, zieht er mit dieser als blutjunger Leutnant in den bayerischen Erbfolgekrieg. Nach Rückehr aus diesem ruhmlosen Feldzug (von den Soldaten als "Kartoffelkrieg" verspottet) wurde der jetzt zwanzigjährige York von seinem König infam kassiert und aus der Truppe gestoßen. Er hatte, ein in der preußischen Armee unerhörtes Vorkommnis, auf einer Wachtparade militärischen Ungehorsam gegen einen Vorgesetzten demonstriert. Dieser, ein Stabskapitän von Naurath, soll während des vorgennanten Feldzuges eine kostbare Altardecke mitgenommen haben und für den äußerst ehrpusseligen Yorck war dieses Diebstahl. Sein König aber sah das nicht so eng und war in solchen Sachen großzügiger. Befand also, in einer berühmt-berüchtigten Randbemerkung, zum Fall Yorck: "Geplündert ist nicht gestohlen - wers anders meint, kann sich zum Teufel scheren". Yorck mußte ein Jahr Festungshaft abbrummen.

Nach Haftverbüßung ging er zunächst nach Holland und trat hier als Kapitän 1781 in ein Kolonialregiment der Ostindischen Kompanie ein, gelangte mit dieser Truppe über Kapstadt nach Ceylon. 1785 nach Holland zurückgekehrt, ließ er sich mit Abfindung pensionieren und nach dem Tod des Alten Fritz stellte ihn dessen königlicher Nachfolger als Hauptmann im schlesischen Füsilierregiment von Plüskow wieder an (mit Vorpatentierung auf 1786).

1792 Major, wird er 1799 Kommandeur eines neugeschaffenen Regimentes Jäger zu Fuß (leichte Infanterie). 1803 befördert König Fridrich Wilhelm III. Yorck zum Obersten. 1806 kommandiert er die Blücherschen Nachhuttruppen und lieferte den Franzosen das berühmt gewordene Gefecht von Altenzaun.


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